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Baurecht

Rechtsanwalt: RA Folker Schönigt

Das aktuelle Thema

Nichtigkeit der Bürgschaft auf erstes Anfordern im Bauvertrag!

Gerade bei größeren Bauvorhaben ist die Sicherung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Wird einer der Beteiligten während der Bauphase, oder in der Gewährleitstungsfrist insolvent, kann dies gravierende Folgen haben. Üblich und sinnvoll ist daher die Vereinbarung von Sicherheitsbürgschaften. Doch nicht jede Bürgschaft hält einer gerichtlichen Überprüfung stand. So hat der BGH entschieden, dass eine formularmäßig vereinbarte Bürgschaft auf erstes Anfordern, verbunden mit einem Gewährleistungseinbehalt von 5% der Werklohnsumme, den Auftragnehmer in unzulässiger Weise benachteiligt und damit unwirksam ist.


Das aktuelle Urteil


BGH, Urteil vom 05. Dezember 2002 (Az.: VII ZR 360/01)

Erhebt der Auftraggeber Schadenersatzklage wegen Mängeln, ist Fristsetzung und Ablehnungsandrohung entbehrlich, wenn die Mängelbeseitigung im Prozeß endgültig verweigert wird.

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