Schönigt, Menges, Westerholt

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Baurecht

Rechtsanwalt: RA Folker Schönigt

Das aktuelle Thema

Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten

Durchgriffsfälligkeit
Wird der Werklohn das Hauptunternehmers fällig, so auch der des Nachunternehmers (Subunternehmers)
Druckzuschlag
Die Höhe des Zurückbehaltungsrechts wird auf den doppelten Betrag der Mängelbeseitigungskosten reduziert
§648a BGB
Der Anspruch auf Stellung einer Sicherheit durch den Auftraggeber ist einklagbar
Vermutung des entgangenen Gewinns
Bei Kündigung kann der Kündigende nunmehr pauschal 5% der Auftragssumme als entgangenen Gewinn geltend machen
VOB/B verliert ihre Privilegierung
Gegenüber dem Verbraucher unterliegt die VOB/B immer der Inhaltskontrolle nach den AGB-Bestimmungen



Das aktuelle Urteil


BGH, Urteil vom 23.Oktober 2008 (Az.: VII ZR 105/07)

Grundsätzlich bestätigt der BGH seine Rechtsprechung, dass ein Architekt dann an eine an sich nicht zulässige Pauschalvereinbarung gebunden ist, wenn der Auftraggeber darauf vertrauen durfte und die Zahlung des Honorars nach der HOAI eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der ursprüngliche Auftragsumfang erheblich verändert worden ist.

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