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Arbeitsrecht

Rechtsanwälte: RA Dr. Karl-Detlef Fuchs

Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Wesen des Arbeitsverhältnisses ist die abhängige Arbeit. Nicht jeder, der in einem Vertragsverhältnis Arbeit für andere leistet, fällt unter das Arbeitsrecht, sondern nur der die Arbeit im Dienst eines anderen, weisungsgebunden hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Arbeit leistet. Neben dem individuellen Arbeitsrecht (zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) gibt es noch das kollektive Arbeitsrecht, d.h. das Recht der Tarifvertragsparteien und im Betrieb das Recht der Betriebsverfassung und der Mitbestimmung. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland kennt kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, in dem das gesamte Arbeitsrecht enthalten ist. Es gibt nur eine Vielzahl von Arbeitsgesetzen, so z.B. das Kündigungsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz etc. Das Arbeitsrecht ist deshalb weitgehend Richterrecht, wobei die Arbeitsgerichte Recht nicht setzen, sondern anwenden. Da neben der Vielzahl der Gesetze auch die Urteile der Arbeitsgerichte heranzuziehen sind, ist das Arbeitsrecht für denjenigen, der es anwenden muss, unübersichtlich und in einem steten Wandel begriffen.

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