Neulich im Amtsgericht 48

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Maximilian lebte seit vier Jahren in der Pflegefamilie. Seit der Geburt. „Die Pflegeeltern sind seine Eltern“, darin waren sich alle einig. Dem Kind ging es gut. Darin waren sich auch alle einig. Dann kam der 17jährige leibliche Sohn der Pflegeeltern auf die äußerst dumme Idee, sich Pornofilme auf sein Handy herunterzuladen. Sein Kumpel hackte sich in sein Handy und leitete die Filme weiter an noch mehr Kumpels. Das bekam die CYBER-Polizei der örtlichen Staatsanwaltschaft mit und beschlagnahmte das Gerät. Der erste Verdacht, es habe sich um Kinderpornos gehandelt, bestätigte sich später nicht. Die Pflegeeltern, stets um eine gute Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bemüht, informierten ihre Sachbearbeiterin. Am nächsten Tag kamen PKD, ASD und Amtsleitung und nahmen Maximilian mit.

 

Der Richter war fassungslos. „Hätte man das nicht auch anders lösen können?“ Doch PKD, ASD und Amtsleitung, alle waren sie vor Gericht erschienen, waren kompromisslos. Wer Pornos schaue, habe ein Gewaltproblem. Wer nicht verhindere, dass seine Kinder Pornos schauen, haben ein Erziehungsproblem. In einer solchen Atmosphäre könne ein Kind nicht gut aufwachsen. Und die Bindungen, fragte der Richter? Kopfschütteln beim Jugendamt. Die neue Pflegefamilie biete ein breiteres Setting, dort arbeite man professioneller mit dem Kind. Das sei besser. Der Richter ordnete den Verbleib an. Maximilian kam zurück – und wurde gleich am nächsten Tag erneut abgeholt. Das Jugendamt hatte Beschwerde eingelegt. Die müsse man vor einer Rückführung abwarten, sagte der Amtsvormund. Das Oberlandesgericht teilte mit, wegen Krankheit und Verfahrensstau könne man erst in 6 Wochen verhandeln. Bis dahin solle Maximilian in der neuen Pflegefamilie bleiben. Dort soll es dem Kind ja auch ganz gut gefallen.